Aktuelles

Neue Mautsätze ab 1. Januar 2019

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 18. Oktober 2018 hat der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der Regierungskoalition das „Fünfte Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes“ verabschiedet und höhere Mautsätze, eine geänderte Mautstruktur sowie Ausnahmen von der Mautpflicht für bestimmte Fahrzeuge und Einsatzzwecke ab dem 1. Januar 2019  beschlossen.

Mit dem Gesetz werden die Mautsätze auf Basis des „Wegekostengutachtens 2018 bis 2022“ aktualisiert und zusätzlich zu den bislang bereits angelasteten Kosten für die Infrastruktur und die Luftverschmutzung auch eine rechtliche Grundlage für die Anlastung der Kosten der Lärmbelastung geschaffen. Mit der Neuregelung sollen in den Jahren 2019 bis 2022 Mehreinnahmen in Höhe von 4,16 Milliarden Euro erzielt werden.

Alle Änderungen im Detail


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